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Ferienwohnung am Großen Labussee |
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unsere AGB
Unsere Geschäftsbedingungen
An- und Abreise
Sonnabend ab 15.00 Uhr bis Folge-Sonnabend bis spätestens 11.00 Uhr. Andere An/Abreisetage sind auf Anfrage möglich.
Sonderwünsche und Nebenabsprachen
bedürfen der schriftlichen Form.
Bezahlung
Nach der erfolgten Anzahlung von 50% des Gesamtpreises wird 30 Tage vor Reiseantritt der Restbetrag fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag innerhalb einer Woche zu leisten. Eine Bezahlung vor Ort ist nur durch Absprache möglich.
Nebenkosten für Strom und Wasser werden nicht erhoben.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Die Entschädigungshöhe regelt das BGB § 651 i Abs. 2 mit folgenden Pauschalsätzen:
- bis 120 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtpreises
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
Bereits eingezahlte Beiträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann natürlich von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen ( Ferienwohnung, Inventar und Aussenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an oder in der Ferienwohnung oder dessen Inventar entstehen, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden. Ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängel ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes oder nach Abreise bei uns eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw, Übernachtung mietfremder Personen in der Ferienwohnung und auf dem Grundstück ist grundsätzlich nicht gestattet.
Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Unsere Haftung beschränkt sich bis zum doppelten Ihres Buchungspreises, soweit von uns ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet für unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich.
Die An/Abreise durch Sie erfolgt in eigener Verantwortung. Wir haften nicht für persönliche Gegenstände, bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet auf jegliche Schadenersatzansprüche, soweit dies gemäß Reisevertragsrecht möglich ist. Für mutwillige Zerstörungen bzw, haftet der Mieter in vollem Umfang.
Gerichtsstand
Ergeben sich aus diesem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter Streitigkeiten, so ist in jedem Fall der Gerichtsstand Neustrelitz / Mecklenburg-Vorpommern.
Zwenzow, d. 01.01.2006
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